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   LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12   

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LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12 (https://dejure.org/2015,53380)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12 (https://dejure.org/2015,53380)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 (https://dejure.org/2015,53380)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Das hierbei gewonnene Ergebnis bleibt dann auch verbindlich, wenn die Entwicklung später anders verläuft als angenommen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 m.w.N.).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

    Die Entscheidungen der Beklagten finden ihre Grundlage in § 10 Abs. 3 SGB V. Da ein Verwaltungsakt, mit dem die vor dem 12. November 2006 bestehende Familienversicherung der Kläger festgestellt worden wäre, nicht existiert - die Beteiligten konnten einen solchen Bescheid nicht vorlegen -, ist die Entscheidung der Beklagten nicht an § 48 SGB X zu messen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33 ff. m.w.N.).

    Entscheidungen über das Fortbestehen einer Versicherung sind aber grundsätzlich vorausschauend für die Zukunft und nicht rückwirkend für einen bereits vergangenen Zeitraum zu treffen (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 29 f.).

    Das BSG hat die Feststellung, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht (mehr) bestanden hat, wiederholt gebilligt (etwa BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - in juris, Rn. 25 m.w.N.; BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33 ff. m.w.N.).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2014 - L 1 KR 156/12

    Familienversicherung - Ausschluss - Arbeitseinkommen - Einkommenssteuerbescheid

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Schon aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist es geboten, dass die Krankenkassen für die Bestimmung der Einkünfte keine eigenen Ermittlungen anstellen, zu denen sie zudem regelmäßig nicht in der Lage sind dürften, sondern auf die von der Finanzverwaltung erteilten Steuerbescheide zurückgreifen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 16).

    Die Beklagte hat auch mit Recht für die Beurteilung der Einkünfte ab dem 12. November 2006 auf den Steuerbescheid für das Jahr 2003 Bezug genommen und nicht auf den Erlass der Steuerbescheide für das Jahr 2006 gewartet (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17).

    Gegen eine Verpflichtung zur Heranziehung gerade des Steuerbescheides über den Veranlagungszeitraum, welcher mit dem Zeitraum übereinstimmt, für den der Fortbestand einer Familienversicherung überprüft wird, spricht nämlich bereits, dass eine steuerliche Veranlagung nur im Nachhinein, also für abgelaufene Zeiträume erfolgt (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17).

    In diesem Zusammenhang kann ein für einen abgelaufenen Veranlagungszeitraum erstellter Steuerbescheid zwar nicht als Beleg für die aktuellen Verhältnisse, aber als Grundlage für eine zukunftsgerichtete Prognose dienen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17 - auch zum Folgenden).

    Entsprechend sind Steuerbescheide nicht nach ihrem jeweiligen Veranlagungszeitraum, sondern jeweils ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses für die Zukunft zu berücksichtigen, bis ein neuerer Steuerbescheid vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 16 ff. zur Berechnung von Krankengeld; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 16 zur Berechnung von Beiträgen für Selbständige; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17 zur hier ebenfalls streitigen Feststellung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V).

  • BSG, 25.08.2004 - B 12 KR 36/03 R

    Familienversicherung - Gesamteinkommen - Ermittlung - Abzüge -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Das gilt auch, soweit das Gesamteinkommen für den Ausschluss aus der Familienversicherung nach § 10 Abs. 3 Halbsatz 1 SGB V Bedeutung hat (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - in juris, Rn. 16 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens sind von den Einkünften Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) nicht abzuziehen (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - in juris, Rn. 168 - auch zum Folgenden).

    Dementsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, dass Tatbestandsvoraussetzungen von sozialrechtlichen Normen, die auf Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts abstellen, unter Rückgriff auf den Inhalt der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; zur Bemessung der Beiträge freiwillig Versicherter nach § 240 SGB V z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R -in juris, Rn. 21).

    Das BSG hat die Feststellung, dass ab einem in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt eine Familienversicherung nicht (mehr) bestanden hat, wiederholt gebilligt (etwa BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - in juris, Rn. 25 m.w.N.; BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - juris, Rn. 33 ff. m.w.N.).

    d) § 10 Abs. 3 SGB V ist im Übrigen auch verfassungsgemäß (BVerfG, Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Juni 2011 - 1 BvR 429/11 - in juris, Rn. 16 ff.; zuvor bereits BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - in juris, Rn. 19 ff.).

  • BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R

    Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Dementsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, dass Tatbestandsvoraussetzungen von sozialrechtlichen Normen, die auf Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts abstellen, unter Rückgriff auf den Inhalt der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; zur Bemessung der Beiträge freiwillig Versicherter nach § 240 SGB V z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R -in juris, Rn. 21).

    Entsprechend sind Steuerbescheide nicht nach ihrem jeweiligen Veranlagungszeitraum, sondern jeweils ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses für die Zukunft zu berücksichtigen, bis ein neuerer Steuerbescheid vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 16 ff. zur Berechnung von Krankengeld; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 16 zur Berechnung von Beiträgen für Selbständige; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17 zur hier ebenfalls streitigen Feststellung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V).

  • BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R

    Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Dementsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, dass Tatbestandsvoraussetzungen von sozialrechtlichen Normen, die auf Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts abstellen, unter Rückgriff auf den Inhalt der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; zur Bemessung der Beiträge freiwillig Versicherter nach § 240 SGB V z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R -in juris, Rn. 21).

    Entsprechend sind Steuerbescheide nicht nach ihrem jeweiligen Veranlagungszeitraum, sondern jeweils ab dem Zeitpunkt ihres Erlasses für die Zukunft zu berücksichtigen, bis ein neuerer Steuerbescheid vorliegt (vgl. BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 16 ff. zur Berechnung von Krankengeld; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 16 zur Berechnung von Beiträgen für Selbständige; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17 zur hier ebenfalls streitigen Feststellung der Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 SGB V).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 4779/10

    Krankenversicherung - rückwirkende Beendigung einer Familienversicherung -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Aus dem von den Klägern angeführten Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 14. Februar 2012 (L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 29) folgt nichts anderes; in jener Entscheidung wurde die rückwirkende Beendigung der Familienversicherung vielmehr ausdrücklich gebilligt.

  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Maßgeblich für die Frage, ob ein früherer Verwaltungsakt abgeändert oder ersetzt wird, ist ein Vergleich der jeweiligen Verfügungssätze (Becker, in: Roos/Wahrendorf [Hrsg.], SGG, 2014, § 96 Rn. 29 m.w.N.; vgl. auch BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R - in juris, Rn. 17).

    Eine Änderung oder Ersetzung liegt nur vor, wenn in den im Verfügungssatz des Bescheides zum Ausdruck kommenden Regelungsgehalt des ursprünglichen Bescheides eingegriffen wird (so BSG, Urteil vom 23. Februar 2005 - B 6 KA 45/03 R - in juris, Rn. 17 zu § 86 SGG).

  • BSG, 30.01.1985 - 1 RJ 2/84

    Ablehnung eines Rentenantrages - Verwaltungsakt ohne Dauerwirkung - Rücknahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Um einen solchen handelt es sich nur, wenn der Verwaltungsakt über den Zeitpunkt seiner Bekanntgabe hinaus Wirkungen erzeugt (BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 1 RJ 2/84 - in juris, Rn. 14; Brandenburg, in: jurisPK-SGB X, 2013, § 48 Rn. 51).

    Damit wird die Rechtslage nur einmalig gestaltet und das Bestehen eines Rechtsverhältnisses gerade verneint (vgl. zur Leistungsablehnung BSG, Urteil vom 30. Januar 1985 - 1 RJ 2/84 - in juris, Rn. 16; Urteil des Senats vom 27. März 2015 - L 4 P 2196/14 - in juris, Rn. 33; Brandenburg, in: jurisPK-SGB X, 2013, § 48 Rn. 52).

  • LSG Hessen, 28.02.2002 - L 14 KR 406/98

    Familienversicherung - Anspruchsberechtigung - Ermittlung - Gesamteinkommen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Dies gilt auch für rückwirkende Entscheidungen (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 30 m.w.N.; LSG Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18), wie hier eine vorliegt.

  • BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R

    Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 12.06.2015 - L 4 KR 4882/12
    Dementsprechend hat auch die höchstrichterliche Rechtsprechung stets gebilligt, dass Tatbestandsvoraussetzungen von sozialrechtlichen Normen, die auf Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuerrechts abstellen, unter Rückgriff auf den Inhalt der von der Finanzverwaltung erlassenen Steuerbescheide festgestellt worden sind (BSG, Urteil vom 25. August 2004 - B 12 KR 36/03 R - juris, Rn. 17; BSG, Urteil vom 6. November 2008 - B 1 KR 28/07 R - juris, Rn. 15 f.; BSG, Urteil vom 2. September 2009 - B 12 KR 21/08 R - juris, Rn. 15; zur Bemessung der Beiträge freiwillig Versicherter nach § 240 SGB V z.B. BSG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - B 12 KR 21/11 R -in juris, Rn. 21).
  • BVerfG, 14.06.2011 - 1 BvR 429/11

    Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss der Mitversicherung von Kindern in der

  • BSG, 23.11.2006 - B 11b AS 9/06 R

    Verfassungsmäßigkeit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe zugunsten der

  • BSG, 13.10.1993 - 2 BU 79/93

    Sachverständigengutachten - Zurückweisung der Berufung

  • BVerwG, 10.09.1998 - 8 B 102.98

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung bei der Erhebung von

  • BSG, 30.07.2009 - B 13 R 187/09 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

  • LSG Baden-Württemberg, 27.03.2015 - L 4 P 2196/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Anfechtung der Ablehnung der

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2020 - L 4 KR 2701/17

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Einkommensgrenze -

    In diesem Zusammenhang kann ein für einen abgelaufenen Veranlagungszeitraum erstellter Steuerbescheid zwar nicht als Beleg für die aktuellen Verhältnisse, aber als Grundlage für eine zukunftsgerichtete Prognose dienen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - juris, Rn. 17 - auch zum Folgenden; ebenso bereits Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 -, nicht veröffentlicht und Urteil des Senats vom 7. Dezember 2018 - L 4 KR 1453/17 -, nicht veröffentlicht).
  • LSG Baden-Württemberg, 07.12.2018 - L 4 KR 1453/17
    Die Kläger zu 2 bis 4 sind als Studenten an deutschen Hochschulen eingeschrieben, der Kläger zu 2 seit Oktober 2010, der Kläger zu 3 seit Oktober 2011 und der Kläger zu 4 seit Oktober 2012 (laut Angaben des Prozessbevollmächtigen im Verfahren L 4 KR 4882/12, Bl. 89).

    Die Rechtsmittel der Kläger blieben erfolglos (Widerspruchsbescheid vom 2. Juli 2008; Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 15. Oktober 2012 - S 19 KR 5336/08; Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Baden-Württemberg vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12; Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) vom 6. Januar 2016 - B 12 KR 66/15 B).

    Der Kläger zu 3 wurde bei der Beklagten seit dem 28. Juli 2012 ebenfalls als familienversichert geführt (Schreiben der Beklagten an das LSG im Verfahren L 4 KR 4882/12).

    Insofern werde auf den Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 12. Juni 2015 (L 4 KR 4882/12) Bezug genommen.

    Sie wurden nicht nach § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtstreits (siehe der zwischen den Beteiligten ergangene Beschluss vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht).

    Wie der Senat bereits im zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 12. Juni 2015 (L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht) ausführte, ist es schon aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität geboten, dass die Krankenkassen für die Bestimmung der Einkünfte keine eigenen Ermittlungen anstellen, zu denen sie zudem regelmäßig nicht in der Lage sind dürften, sondern auf die von der Finanzverwaltung erteilten Steuerbescheide zurückgreifen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - juris, Rn. 16).

    (3) Die Beklagte hat schließlich mit Recht für die Beurteilung der Einkünfte auf den Steuerbescheid für das Jahr 2011 Bezug genommen und nicht auf den Erlass des Steuerbescheids für das Jahr 2012 gewartet (vgl. Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12, nicht veröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - juris, Rn. 17).

    In diesem Zusammenhang kann ein für einen abgelaufenen Veranlagungszeitraum erstellter Steuerbescheid zwar nicht als Beleg für die aktuellen Verhältnisse, aber als Grundlage für eine zukunftsgerichtete Prognose dienen (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - juris, Rn. 17 - auch zum Folgenden; ebenso bereits Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12, nicht veröffentlicht).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 4 KR 2417/15
    Bei Statusentscheidungen im Versicherungsrecht - und um eine derartige Entscheidung handelt es sich bei der Feststellung des Bestehens einer Familienversicherung - ist grundsätzlich eine vorausschauende Betrachtungsweise angezeigt (BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 29 auch zum Folgenden; Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht; Landessozialgericht (LSG) Hessen, Urteil vom 28. Februar 2002 - L 14 KR 406/98 - in juris, Rn. 18; a.A. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Februar 2012 - L 11 KR 4779/10 - in juris, Rn. 28).

    Schon aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität ist es geboten, dass die Krankenkassen für die Bestimmung der Einkünfte keine eigenen Ermittlungen anstellen, zu denen sie zudem regelmäßig nicht in der Lage sind dürften, sondern auf die von der Finanzverwaltung erteilten Steuerbescheide zurückgreifen (Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 16).

    Die Ermittlung des monatlichen Einkommens durch die Division des Jahresbetrages durch zwölf ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn der Betroffene - wie hier - keinerlei substantiierte Angaben dazu macht, dass sich der Gesamtbetrag aus höchst unterschiedlichen Monatsbeträgen zusammensetzt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 15; Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht).

    Gegen eine Verpflichtung zur Heranziehung (erst) des Steuerbescheides über den Veranlagungszeitraum, welcher mit dem Zeitraum übereinstimmt, für den der Bestand einer Familienversicherung überprüft wird, spricht bereits, dass eine steuerliche Veranlagung nur im Nachhinein, also für abgelaufene Zeiträume erfolgt (Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17).

    In diesem Zusammenhang kann ein für einen abgelaufenen Veranlagungszeitraum erstellter Steuerbescheid zwar nicht als Beleg für die aktuellen Verhältnisse, aber als Grundlage für eine zukunftsgerichtete Prognose dienen (Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Januar 2014 - L 1 KR 156/12 - in juris, Rn. 17 - auch zum Folgenden).

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2013 - L 4 KR 2320/13
    Gegen dieses Urteil haben die Mutter und die Geschwister der Klägerin Berufung eingelegt, die beim Senat anhängig ist (L 4 KR 4882/12).

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf die Akten des Senats (L 4 KR 4882/12 und L 4 KR 2320/13), die Akten des SG (S 16 KR 3865/10, S 16 KR 3600/11, S 19 KR 5336/08) sowie die von der Beklagten in den Berufungsverfahren vorgelegten Verwaltungsakten Bezug genommen.

  • BSG, 06.01.2016 - B 12 KR 66/15 B
    L 4 KR 4882/12 (LSG Baden-Württemberg).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 4 KR 1059/18
    Die Ermittlung des monatlichen Einkommens durch die Division des Jahresbetrages durch zwölf ist jedenfalls dann vorzunehmen, wenn der Betroffene - wie hier - keinerlei substantiierte Angaben dazu macht, dass sich der Gesamtbetrag aus höchst unterschiedlichen Monatsbeträgen zusammensetzt (vgl. BSG, Urteil vom 7. Dezember 2000 - B 10 KR 3/99 R - in juris, Rn. 15; Beschluss des Senats vom 12. Juni 2015 - L 4 KR 4882/12 - nicht veröffentlicht).
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